Wann rasenmähen?

Letztes Update: 8. Februar 2024

Wann rasenmähen?
“Wann Rasen” mähen hängt von mehreren Faktoren ab …

Diese Frage hat sich sicher schon jeder Rasenmäher-Besitzer einmal gestellt. Der Hintergrund der Frage ist allerdings völlig vielfältig. Dahinter stecken können mindestens 4 unterschiedliche Fragen. A) Wann kann ich den Rasenmäher anschmeißen, ohne die Nachbarn zu stören? B) Ist es nötig das Gras zu mähen, sind die Grashalme schon lang genug? C) Sie haben frisch gesät – Wann kann das erste mal gemäht werden? D) Wie häufig überhaupt den Rasen kürzen?

Im Folgenden geben wir zu jeder dieser Fragen Aufschluss.

Zu welcher Uhrzeit darf ich den Rasen mähen?

Es gibt die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung unter der seit dem Jahr 2002 genau festgelegt ist, wann ein Rasenmäher betrieben werden darf. Von 7 bis 19 Uhr darf nach dieser munter Rasengemäht werden. 

Der Faktor Lautstärke entscheidet über genauere Regelungen!

Wer einen manuellen Rasenmäher, wie etwa einen motorlosen Spindelrasenmäher besitzt fällt nicht unter die Vorschrift, da keinerlei Lärm verursacht wird. 

Gemeinden und Städte besitzen per Satzung das Recht eigenständige Ruhezeiten unabhängig der oben erwähnten Verordnung festzulegen. Für gewöhnlich ist das Rasenmähen von 7 Uhr bis 20Uhr(!) legitim. 

Wann dürfen laute Mäher eingesetzt werden?

Einen Sonderstatus besitzen die Rasenmäher mit besonders lauten Motorengeräuschen. Genauer gesagt sind das alle Mähgeräte die über einen Geräuschpegel von 88 Dezibel kommen. Darunter fallen die großen Rasentraktoren, die von der Gemeinde oder Stadt eingesetzt werden, um öffentliche Grünflächen in Parks, etc. zu kürzen. Das kann aber auch der eigene Rasentraktor und in seltenen Fällen auch ein Benzinbetriebener Handrasenmäher sein. 

Ist ein Gartengerät, unabhängig seiner konkreten Bauart, lauter als 88 Dezibel, so darf dieses nur werktags von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. 

Glücklicherweise sind die Hersteller von Benzinrasenmähern seit Jahren bemüht, die Lautstärke zu reduzieren. Das Ergebnis sind immer leisere Geräte bei gleichzeitig starker Mähleistung. Dennoch sollten Sie beim anstehenden Kauf eines Rasenmähers definitiv auch diese Sache nicht aus den Augen verlieren. 

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt allerdings nicht allerorts! Dort wo bspw. ein Wohngebiet ist. Das kann also z.B. eine Industrie- oder Gewerbegebiet sein.

Aber Achtung! Mischgebiete sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Zudem gilt der entsprechende Bebauungsplan fürs jeweilige Areal. Daher fragen Sie am besten vorab bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach!

Wer dagegen verstößt muss mit hohen Strafen rechnen. Im Falle einer Anzeige wird die Lärmbelästigung als Ordnungswidrigkeit gewertet, die im ungünstigen Falle bis zu 50.000 € Bußgeld(!) mit sich zieht.

Gleichzeitig ist es nicht immer möglich die vorgeschrieben Ruhezeiten einzuhalten. Das am besten mit Ihren anliegenden Nachbarn kommunizieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

An welchen Tagen rasenmähen?

Um dem anliegenden Umfeld Ruhezeiten zu gewähren, ist es untersagt an Feiertagen und Sonntagen zu mähen. Auch hierbei begeht man eine Ordnungswidrigkeit im Falle eines Nichteinhaltens.

Grashalme kürzen nach einer Düngung

Haben Sie Ihren Rasen frisch gedüngt, so lassen Sie den Rasendünger erst einmal 2 Wochen wirken. Denn damit verhelfen Sie dem Gras dazu, dass sich die einzelnen Grashalme in dieser Zeit der zusätzlichen Nährstoffzufuhr richtig gut stärken können. 

Ab welcher Grashöhe rasenmähen?

Grundsätzlich ist das reine Geschmackssache, vergleichbar mit der Wahl des Zeitpunkts zum Friseur zu gehen. Wer eher nicht so häufig Rasenmähen möchte, der sollte sich einen Benzinrasenmäher zulegen. Denn diese besitzen mit Abstand die stärksten Motoren und schneiden das Gras auch zuverlässig, wenn es sehr hoch gewachsen ist.

Achten und pflegen Sie schonend Ihren Rasen. Das bedeutet zum Beispiel die Einhaltung der sog. 1/3-Regel. Diese legt fest, dass sich zur Erholung des Rasens nach dem Mähen, die Grashalme um maximal 1/3 Ihrer jeweils aktuellen Höhe gekürzt werden sollten. Nehmen wir an die Grünfläche besitzt eine Grashalmen-Höhe von 6 cm, darf auf 4 cm nicht aber weiter verkürzt werden, um die Langlebigkeit des Rasens zu garantieren.

Man sieht es ja wenn die Grashalme eine entsprechende Länge haben, um diese mal wieder zu kürzen. In Zahlen ist das für gewöhnlich eine Höhe von 6-8 cm, die auf 4-5 cm getrimmt wird.

Ein Gebrauchs- oder Hausrasen darf allerdings auch auf 2,5 cm – 4 cm gekürzt werden. Das gilt allerdings nicht für die ganz warmen Sommertage. Da stellt die UV-Strahlung eine Gefahr der Austrocknung dar. Sowohl ein regelmäßiges Bewässern des Rasens als auch eine höhere Schnittlänge um 1,5 cm wirken dem entgegen.

Wie häufig den Rasen kürzen?

Je nach Jahreszeit zeigt der Rasen ein völlig unterschiedliches Wachstumsverhalten. An dieses gilt es die Arbeit des Rasenmähens anzupassen.

Es erklärt sich von allein, dass im Winter bei munterem Schneetreiben auf das Mähen verzichtet werden kann. Wenn das Gras im Frühjahr wieder in die Höhe sprießt kann bei 6-8 cm das erste Rasenmähen gestartet werden. Die Frequenz ist dann weiterhin unterschiedlich. In der stärksten Wachstumsphase im späten Frühjahr und Sommer empfiehlt sich ein Rasenmähen alle 3-4 Tage.

Nicht umsonst wurden Rasenroboter erfunden, um diese doch relativ regelmäßige Arbeit, abzugeben und stattdessen gemütlich mit der Familie auf Terrasse Zeit zu verbringen.

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